Anklageschrift erhalten – was tun?

Sie haben eine Anklageschrift erhalten? Das sind natürlich unangenehme Nachrichten, die sie da in ihrer Post gefunden haben. Sie müssen jetzt unbedingt handeln, und die richtigen Schritte unternehmen. Da sie eine Anklageschrift erhalten haben, sind sie nunmehr Angeschuldigter in einem Strafverfahren. Der Staatsanwalt hat also schon seit einiger Zeit ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt, von dem Sie vermutlich schon Kenntnis hatten. Jetzt ist der Staatsanwalt aber zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen Sie auch der hinreichende Verdacht besteht, dass Sie tatsächlich eine Straftat begangen haben und hat sich daher zur Anklageerhebung entschieden. Als Angeschuldigter sind Sie zwar noch kein Angeklagter, aber kurz davor einer zu werden. Angeschuldigter sind Sie nämlich nur solange das Hauptverfahren nicht eröffnet wurde.

Das Begleitschreiben zur Anklageschrift unbedingt beachten

In dem Schreiben, mit dem ihnen die Anklageschrift zugestellt wurde, sind zahlreiche Hinweise enthalten was als nächstes zu tun ist. Sie können dem Gericht Beweismittel benennen und auch einen Strafverteidiger. Oft werden Ihnen mit der Übersendung der Anklage gleichzeitig Fristen gesetzt, die Sie am besten einhalten sollten.

Sie haben noch keinen Verteidiger? Dann wird es höchste Zeit!

Sollten Sie noch keinen Strafverteidiger – am besten einen Fachanwalt für Strafrecht – beauftragt haben, sollten Sie das spätestens jetzt tun. Setzen Sie sich umgehend mit einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung. Dieser wird für sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Ihr Verteidiger kann auch beantragen, die oft knapp bemessenen Fristen zu verlängern. Mit einer Stellungnahme gemäß § 201 StPO innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist kann ein versierter Strafverteidiger sogar die Eröffnung des Hauptverfahrens zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch verhindern.

Rechtsanwalt Thomas Koll - Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thomas Koll betreibt seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2003 Strafverteidigung aus Leidenschaft. Dabei hat er einen enormen Anspruch an die Qualität seiner Arbeit. Die Interessen seiner Mandanten vertritt er engagiert, kompetent und konfiktbereit. Die Befugnis, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen, ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger Thomas Koll von der Rechtsanwaltskammer Köln im Jahr 2007 erteilt worden.

Fristen zur Anklageschrift unbedingt einhalten

Mit der Zustellung der Anklageschrift wird Ihnen in aller Regel auch eine Frist gesetzt, bis zu welchem Zeitpunkt eine entsprechende Schutzschrift eingereicht werden kann. Beauftragen Sie deswegen ihren Strafverteidiger jetzt sofort, damit er die-meist knapp bemessenen-Fristen zur Not noch verlängern lassen kann.

Wie geht es jetzt weiter, nachdem ich die Anklageschrift erhalten habe?

Wenn Sie nichts weiter unternehmen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie als nächstes einen Termin zur Hauptverhandlung vor dem Gericht bekommen. Vorher erhalten Sie natürlich eine entsprechende Ladung vom Gericht. Sollten Sie zu diesem Verhandlungstermin nicht erscheinen müssen Sie damit rechnen, dass wegen unentschuldigtem Ausbleiben ihre polizeiliche Vorführung erfolgt, oder schlimmstenfalls sogar ein Haftbefehl gegen sie erlassen wird.

Wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben, brauchen Sie sich erstmal um nichts mehr zu kümmern. Ihr Verteidiger übernimmt dann die Korrespondenz und die Verhandlungen mit dem Gericht. Natürlich müssen Sie auch in diesem Fall in aller Regel persönlich vor Gericht erscheinen, aber dabei begleitet Sie dann ihr Strafverteidiger, der sich um alles kümmert.

Das Gericht schreibt, dass ich einen Pflichtverteidiger brauche. Was bedeutet das?

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben und das Gericht ihnen zugleich aufgegeben hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen, ist höchste Eile geboten. Es liegt nämlich ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor (vgl. § 140 StPO). Das bedeutet, dass Sie in der Hauptverhandlung auf jeden Fall einen Strafverteidiger benötigen, der Ihre Rechte ausübt und wahr nimmt. Dies ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn ihnen nicht nur Bagatelledelikte vorgeworfen werden, sondern beispielsweise ein Verbrechen (Mindeststrafe: 1 Jahr Freiheitsstrafe).

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wenn Sie jetzt, nachdem sie die Anklageschrift erhalten haben, nicht reagieren, wird das Gericht eigenmächtig einen Pflichtverteidiger für Sie bestellen. Möchten Sie wirklich, dass das Gericht Ihren Anwalt aussucht? Bestimmt nicht! Oder machen Sie den Bock zu Ihrem Gärtner ?

Rufen Sie uns jetzt an, wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben. Wir vertreten Sie als Strafverteidiger bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.