Familienrecht

Das Familienrecht ist in seiner Auswirkung eines der weitreichensten Rechtsgebiete des Zivilrechts und regelt die familienrechtlichen Beziehungen der Beteiligten.
Komplikationslose familienrechtliche Auseinandersetzungen sind oftmals leider die Ausnahme. Auch einvernehmliche Scheidungen sind erfahrungsgemäß eine Seltenheit. Verläuft die erste Zeit der Trennung noch „harmonisch“, schlägt die Stimmung dann doch meist um, sobald es um die Fragen des Umgangsrechts, des Aufenthaltsbestimmungsrecht oder des Sorgerechts für den Nachwuchs geht. Insbesondere die Aufgabe des Familienrechts, die wirtschaftlichen Belange der Beteiligten zu regeln wie den Unterhalt, den Versorgungsausgleich, das Güterrecht oder die Aufteilung der Hausratsgegenstände entfacht die Emotionen nochmals spürbar. Dann brauchen Sie einen guten Anwalt für Familienrecht.
Der Begriff der Familiensache unterteilt sich insbesondere in die Aufgabengebiete Ehesachen, Kindschaftssachen, Unterhaltsstreitigkeiten, Abstammungsangelegenheiten, und güterrechliche Angelegenheiten.

Scheidungsmandat

Das wohl häufigste Mandat im Familienrecht ist das Scheidungsmandat. Aber auch die Eheaufhebung oder die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe fällt unter den Begriff der Ehesache.
Kindschaftssachen sind für alle Beteiligten selten einfach. Bei der Auseinandersetzung über den Umgang mit dem Kind, die Kindesherausgabe oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht steht auch für uns das Kindeswohl an erster Stelle. Wir sehen es als unsere Verpflichtung an, die Kindesbelange in den Vordergrund zu stellen und die oftmals verfahrene Situation aufzulösen und ein Ergebnis zu erzielen, dass Ihrer Vorstellung entspricht.

Unterhaltsangelegenheiten

Durch die Ehe oder die Verwandtschaft werden in der Regel Unterhaltsverpflichtungen begründet. Bei sog. Unterhaltsstreitigkeiten spielt der Verwandtenunterhalt aber vielfach mehr der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt sowie der Kindesunterhalt eine große Rolle. Hierbei ist es wichtig, die Weichen zum Schutze Ihrer wirtschaftlichen Interessen frühzeitig durch eine Beratung im Familienrecht zu stellen.

Vaterschaftsklage

Die tatsächlichen Fragen bei Abstammungangelegenheiten sind meist einfach zu beantworten. Die Feststellung, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder die Vaterschaft anzufechten ist, ist nur mit wenigen tatsächlichen Problemen versehen. Hingegen sind die rechtlichen Voraussetzungen z.B. zur Erhebung einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht immer gegeben. Hierbei gilt es Fristen zu wahren und auch hier stehen die Kindesbelange für den Gesetzgeber und die Rechtsprechung im Vordergrund. Daher gilt auch in diesen Belangen, dass Eile geboten ist. Selbstverständlich ist es für uns auch kein Problem z.B. Ihr Erbe durch die Anfechtung der Vaterschaft zu schützen, selbst wenn ein Ihnen nur rechtlich zuzuschreibendes Kind mit der Mutter im Ausland lebt.

Güterrecht

Bei den sog. güterrechtlichen Angelegenheiten werden in erster Linie das gemeinsame Vermögen und die erzielten Zuwächse der Eheleute oder der Lebenspartner verteilt, sofern zuvor festgestellt wurde, dass solche vorhanden sind.

Frühzeitige Beratung  im Familienrecht

Eine frühzeitige und kompetente Rechtsberatung im Familienrecht, begleitet von einer erstklassigen Vertretung vor dem Familiengericht ist zur Wahrnehmung und Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen dringend anzuraten. Aus unserer Sicht ist es in den wenigsten Fällen sinnvoll (wenn auch oftmals von den Mandanten gewünscht), dass eine Ehescheidung von nur einem Anwalt begleitet wird. Vielfach liegen die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür auch gar nicht vor, so etwa immer dann, wenn einer der Ehepartner auf etwas verzichten muss.

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