Kapitalstrafsachen

Als Kapitalstrafsachen werden im Strafrecht die Tötungsdelikte bezeichnet, also Mord und Totschlag, aber auch Körperverletzung mit Todesfolge. Für diese sind bei jedem Landgericht Spezialkammern – die sogenannten Schwurgerichte – zuständig. Schwurgerichtsprozesse sind häufig reine Indizienprozesse. Zudem ist die Verteidigung bei Mord und Totschlag angesichts der Höhe der drohenden Strafe – bei Mord lebenslang – von besonderer Bedeutung.

Sachverständige und Kriminaltechniker

Wie in allen Indizienprozessen werden häufig zahlreiche Sachverständige und Kriminaltechniker als Zeugen gehört, dies setzt beim Verteidiger in Kapitalstrafsachen fundierte Spezialkenntnisse voraus. Auch wird regelmäßig ein Psychiater oder ein Psychologe als Sachverständiger zu Schuldfähigkeitsfragen gehört. Diesbezüglich muss der Verteidiger intensive Kenntnisse der Psychiatrie und Psychologie besitzen.

Medienrummel bei Kapitalstrafsachen garantiert

Gerade in Kapitalstrafsachen muss der Verteidiger zudem „sattelfest“ im Umgang mit der Presse sein, die regelmäßig über spektakuläre Mord- und Totschlagsprozesse ausführlich berichtet. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Mandanten ist dann – insbesondere bei bundesweiter Berichterstattung in der Presse – eine besonders anspruchsvolle Aufgabe für den Verteidiger.

 

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