Revisionsrecht – Revision in Strafsachen

Am Ende eines Strafverfahrens steht immer ein Urteil. Nicht immer ist der Verurteilte mit diesem Urteil zufrieden. Eine Überprüfung von Urteilen ist durch die Rechtsmittel der Berufung und Revision möglich.

Revision als letzte Chance

Gegen Urteile eines Landgerichts in Strafsachen ist nur eine Revision möglich. Mit dem Rechtsmittel der Revision ist das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler zu überprüfen. Neue Tatsachen können im Revisionsverfahren nicht vorgebracht werden und auch nicht berücksichtigt werden.

Im Rahmen einer Revision kann die Verletzung materiellen Rechts sowie die Verletzung formellen Rechts (Strafverfahrensrecht) gerügt werden.

Eine Materie für Spezialisten

Gerade in diesem Bereich bedarf es höchster Ansprüche an die anwaltliche Tätigkeit. Der Verteidiger muss das Urteil auf für den Mandanten relevante Rechtsfehler überprüfen. Die eigentliche Hürde liegt aber in der Darlegung der Fehler im Rahmen der Revisionsbegründungsschrift. Hier ist eine Vielzahl von juristischen Fallstricken und Formerfordernissen zu beachten.

Diese höchst anspruchsvolle Tätigkeit des Verteidigers führt häufig auch zu dem – für den Mandanten unerfreulichen – Ergebnis,   dass ein Urteil mit der Revision rechtlich nicht angreifbar ist. Falls eine Revision jedoch Erfolg hat, kann im Anschluss bei erneuter Verhandlung der Strafsache fast immer eine Verbesserung des Ergebnisses für den Mandanten erreicht werden.

 

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