Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht bezeichnet alle Straftaten, die sich im Straßenverkehr ereignen. Bereits durch die Verursachung eines einfachen Verkehrsunfall kann man sich strafbar gemacht haben. Hat sich zum Beispiel der Unfallgegner verletzt, dann steht der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.

Ein kleiner Fehler im Straßenverkehr reicht

Dieses Beispiel macht deutlich, dass jedermann durch eine kleine Nachlässigkeit Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden kann. In einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsdeliktes geht es oft nicht nur um die Festlegung einer Geldstrafe bzw. in seltenen Ausnahmesituationen einer Freiheitsstrafe, sondern auch um Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Berufstätige besonders betroffen

Es versteht sich von selbst, dass derjenige, der berufsbedingt oder sonst wie dringend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, von einem Entzug der Fahrerlaubnis härter getroffen wird als von der eigentlichen Strafe. Gerade in diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwaltes. Je nach Fall sind verschiedene Verteidigungsstrategien erforderlich. So bietet es sich z.B. nicht in jedem Fall an, dass Verfahren voranzutreiben. Allerdings ist dies dann zwingend erforderlich, wenn die Täterschaft bewiesen und die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

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