Verkehrsrecht

Verkehrsrecht sind alle Rechtsprobleme, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auftreten. Neben dem Verkehrsstrafrecht bieten wir Ihnen auch erstklassige Beratung im Bereich des Verkehrszivilrechts an.

Verkehrsunfallrecht

Im Schadensfall kann der Erstkontakt telefonisch (0241/56844900) oder per eMail (info@koll-tamrzadeh.de) erfolgen.

Die mit der Unfallregulierung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren übernimmt im Verschuldensfall des Unfallgegners dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihnen entstehen dann keine Kosten.

Um Streitigkeiten mit Versicherungen aus dem Weg zu gehen, sollte Sie, bevor Sie eine Werkstatt zur Reparatur Ihres Fahrzeugs aufsuchen, und bevor Sie sich mit Ihrer oder der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen oder zumindest sofort nach einem Verkehrsunfall anrufen. Schließlich beschäftigen alle Versicherungen Abteilungen mit Spezialisten für Verkehrsrecht, die nur daran interessiert sind für ihr Unternehmen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Diesen Spezialisten können Sie nur mit Hilfe eines ebenfalls spezialisierten Rechtsanwalts für Verkehrsrecht auf Augenhöhe entgegentreten, um so für sich das beste Ergebnis zu erzielen.

Schadensersatz und Schmerzensgeld im Verkehrsrecht

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen oder anderen Haftpflichtfällen gibt es bei den gegnerischen Versicherungen immer wieder Schwierigkeiten, wenn es um den gerechten Ausgleich des im Raum stehenden Schadensersatzes oder des Schmerzensgeldes geht. Es ist erstaunlich, was sich die sog. Spezialisten der Versicherungen einfallen lassen, um nicht den gutachterlich festgestellten Schaden ausgleichen zu müssen. Während mittlerweile pauschale Abzüge von 25 % auf die gutachterlich festgestellten Reparaturkosten bei den Versicherungen üblich sind und leider zu oft einfach akzeptiert werden, wird es für Sie spätestens dann zu einem ausuferndem Verlust Ihrer Ansprüche, wenn es um den Ausgleich eines womöglichen Personenschdens geht.  In jedem Haftpflichtfall, in dem ein erhebliches Schmerzensgeld und zudem aus den Verletzungen resultierende weitere Schadensersatzansprüche im Raum stehen, wird ein Versuch der Versicherung unternommen, sich von einer vielleicht bestehenden lebenslangen Zahlungspflicht mit einer Abstandszahlung freizukaufen. Es ist immer sinnvoll, sich in dieser Situation anwaltlich beraten zu lassen. Es ist nachvollziehbar, dass es sich in keinem Fall des Angebots der Versicherung einen Abfindungsbetrage zu zahlen, um eine selbstlose Tat der Versicherung handelt.

Auch bei der Frage der Taxierung des Schmerzensgeldes sollte man sich anwaltlich von einem guten Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Aufgrund der Erfahrungen des Rechtsanwalts kann dieser natürlich beurteilen, welches Schmerzensgeld bei den vorliegenden Verletzungen angemessen ist oder nicht. Im Übrigen werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von den Versicherungen meist zögerlich reguliert, so dass mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Druck auf die Versicherung ausgeübt werden kann.

Verkehrsstrafrecht

Bereits durch die Verursachung eines einfachen Verkehrsunfall kann man sich strafbar gemacht haben. Hat sich zum Beispiel der Unfallgegner verletzt, dann steht der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Dieses Beispiel macht deutlich, dass jedermann durch eine kleine Nachlässigkeit Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden kann. Dies ist zugleich die Schattenseite des Verkehrsrechts. In einem Strafverfahren wegen eines Verkehrsdeliktes geht es oft nicht nur um die Festlegung einer Geldstrafe bzw. in seltenen Ausnahmesituationen einer Freiheitsstrafe, sondern auch um Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Es versteht sich von selbst, dass derjenige, der berufsbedingt oder sonst wie dringend auf sein Kraftfahrzeug angewiesen ist, von einem Entzug der Fahrerlaubnis härter getroffen wird als von der eigentlichen Strafe. Gerade in diesen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht, am besten ein Fachanwalt für Strafrecht. Je nach Fall sind verschiedene Verteidigungsstrategien erforderlich. So bietet es sich z.B. nicht in jedem Fall an, dass Verfahren voranzutreiben. Allerdings ist dies dann zwingend erforderlich, wenn die Täterschaft bewiesen und die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Bußgeldverfahren und Fahrverbot 

Sicherlich war die Mehrheit aller Führerscheinbesitzer schon einmal Betroffener in einem Bußgeldverfahren. Nach Erhalt des Anhörungsbogens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit steht man vor der Frage, ob ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden soll. Oftmals sind die Rechtsanwaltskosten höher als das verhängte Bußgeld und ein Gerichtsverfahren stellt für viele auch eine psychische Belastung dar. Trotzdem sollte man sich natürlich nicht alles gefallen lassen und es gibt durchaus Konstellationen, die es rechtfertigen, aus Prinzip zu streiten. Vor allem wenn ein Fahrverbot verhängt wird, das einen natürlich viel härter trifft als das eigentliche Bußgeld, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Nicht selten gelingt es dem Rechtsanwalt die Verhängung eines Fahrverbots zu verhindern.

Verkehrsteilnehmern, die ihren Beruf ohne Führerschein nicht ausüben können, ist anzuraten, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt dann auch die Gerichtskosten und die Kosten im Falle der Mandatserteilung.

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