Verkehrsrecht – Warnwestenpflicht ab 1.7.2014

Ab dem 1.7.2014 gilt auch in Deutschland die Pflicht, stets eine Warnweste im Kraftfahrzeug mitzuführen.

Allerdings reicht eine Weste pro Fahrzeug. Es muss sich nicht für jede mitfahrende Person eine eigene Weste im Fahrzeug befinden.

Dies ist in anderen EU-Staaten zum Teil abweichend geregelt. Eine gute Übersicht gibt der ADAC.

Modebewusste können wählen, die Weste darf rot, gelb oder orange sein. Motorradfahrer bleiben dabei gegenüber Autofahrern besser gestellt. Sie müssen keine Weste im Motorrad mitführen, auch Wohnmobile sind von der Regelung nicht betroffen.

Verstöße sind (derzeit) nicht bußgeldbewehrt. Allerdings kann im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld (bis zu € 35) verhängt werden, wenn man die Weste nicht mitführt.